Feuerwehrführerschein
Durch den Abschluss der Ausbildung dürfen die Feuerwehrkameradinnen und -kameraden Einsatzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 bzw. 7,5 t führen
• Einschätzen des besonderen Raumbedarfs aufgrund der Fahrzeugabmessungen
• Beschleunigen, Bremsen und Kurvenverhalten
• Ladungssicherung
• Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
• Sofern die Ausbildung mit Anhänger erfolgt: Anhängen, Abhängen, Rückwärtsfahren
Mindestalter 18 Jahre
gültige Fahrerlaubnis
• Fahrberechtigung bis 7,49 t zulässige Gesamtmasse: Ausbildungsumfang mindestens sechs Unterrichtseinheiten
• Grundfahraufgaben: ca. 15 Minuten
geplante Lehrgänge
Status | Beginn | Ende | Ort |
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geplant | 01.11.2023 00:00 | 30.04.2024 23:59 | DB1 |
geplant | 01.11.2023 00:00 | 30.04.2024 23:59 | DB2 |
geplant | 01.11.2023 00:00 | 30.04.2024 23:59 | DB3 |