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Auch im Zeitalter moderner Alarmierungstechnik mit immer kleiner werdenden und individuell programmierbaren Funkmeldeempfängern hat die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehren über Sirene immer noch einen hohen Stellenwert. Während es in größeren Städten undenkbar wäre, die Feuerwehr bei oft mehreren Einsätzen pro Woche über Sirene zu alarmieren, ist dies besonders für kleinere Feuerwehren auf dem Land mit oft wenigen Einsätzen im Jahr meist die einzige Möglichkeit, überhaupt alarmiert werden zu können. Sie verfügen in der Regel über über keine oder nur wenige Meldeempfänger. So werden im Landkreis Nürnberger Land rund 85% der 128 Freiwilligen Feuerwehren ausschließlich über Sirene zum Einsatz alarmiert. Aber
auch größere Wehren, die aufgrund der Einsatzhäufigkeit
im Normalfall nur "still" über Meldeempfänger
alarmiert werden, halten zusätzlich an der Möglichkeit
der Sirenenalarmierung fest, um im Bedarfsfall bei größeren
Schadenslagen möglichst viele Einsatzkräfte erreichen
zu können.
Zum überwiegenden Teil handelt es sich bei den Sirenen um ehemalige Zivilschutzsirenen des Bundes. Sie wurden in den 50er Jahren aufgebaut, um die Bevölkerung in Katastrophen- und Krisensituationen bzw. im Verteidigungsfall zu warnen. Die Ansteuerung hierzu erfolgte drahtgebunden über Postleitungen durch das "Warnamt", das den Regierungen unterstellt war.
Darüber hinaus dienten die Sirenen aber auch zur Alarmierung der freiwilligen Feuerwehren. In der Anfangszeit war dies nur über die angeschlossenen Handdruckmelder ("Feuermelder") möglich, bis 1974/75 im Landkreis Nürnberger Land die Funkalarmierung eingeführt wurde und die Sirenensteuerungen so umgerüstet wurden, dass sie von einem Funkempfänger mit Relaiskontakt ausgelöst werden konnten. Aufgrund zunehmender politischer Entspannung in den 80er Jahren sah der Bund als Eigentümer der Zivilschutzsirenen keine Notwendigkeit mehr, diese weiter zu betreiben und plante 1989 einen Abbau der Sirenen. Da jedoch vielerorts die Feuerwehr-Alarmierung darüber sichergestellt ist, wurden den Gemeinden die Sirenen unentgeltlich zur Übernahme angeboten. Auf diese Weise wurden notwendige Sirenen erhalten, nicht notwendige (z.B. in Orten ohne eigene Feuerwehr) wurden abgebaut. Bei den sich heute in Betrieb befindlichen Sirenen handelt sich aber keineswegs nur um Zivilschutzsirenen des Bundes. Mancherorts wurden sogar neue Sirenen aufgebaut, um die Alarmierungssicherheit der Feuerwehr z.B. in stark angewachsenen Ortsteilen sicherzustellen. Auch beim Umsetzen von Sirenenstandorten (z.B. wegen Hausabriss) werden oft komplett neue Sirenenanlagen installiert.
In der "Verordnung über öffentliche Schallzeichen" ist festgelegt, welche Schallzeichen für bestimmte Situationen zu benutzen sind. Das Schallzeichen für Feueralarm ist in § 1 geregelt: § 1 Alarm bei Feuer oder anderen Notständen Den Gemeinden, den von ihnen beauftragten Stellen und den Feuerwehren ist es vorbehalten, mit Sirenen folgendes öffentliches Schallzeichen zu geben, um den Alarm bei Feuer und anderen Notständen als Katastrophen auszulösen:
Die am weitest verbreitete Sirene ist der Typ E57 nach DIN 41 096. Unter dem pilzförmigen Sirenen-Schutzdach befindet sich ein 5kW-Drehstrommotor 220/380 (230/400) Volt, der ein mit Polyamid beschichtetes Laufrad antreibt. Der im Innern der Sirene entstehende Luftstrom erzeugt so einen lautstarken Ton der Frequenz 420 Hz. Durch den Schalldruck von 129 dB beträgt die Hörweite im Freien ca. 6 km, gegen den Wind ca. 3 km.
Zur Auslösung der Sirenen für Feueralarm gibt es im allgemeinen folgende Möglichkeiten. 1. Feuermelder
Zur Bedienung des Feuermelders ist im Prinzip nicht viel zu sagen: Zum Auslösen des Feueralarm ist die Scheibe einzuschlagen und der Knopf mehrere Sekunden lang zu drücken. Danach ist unbedingt das Eintreffen der Feuerwehr abzuwarten, um ihr den Schadensort und die Schadenslage bekannt zu geben. 2. Funkalarmierung Üblicherweise wird die Sirenensteuerung heutzutage jedoch über Funk ausgelöst. Die alarmierten Einheiten melden sich dann über Funk oder telefonisch bei der alarmauslösenden Stelle (im Lkr. Nürnberger Land: PI Lauf) und erfahren dort den Alarmierungsgrund. Technisch gesehen läuft die Funkalarmierung über Sirenen genauso wie die Funkalarmierung eines Meldeempfänges ab. Bei der analogen 5-Ton-Alarmierung wird vom Alarmgeber in der alarmauslösenden Stelle ein 5-Ton-Selektivruf generiert, der jede Sirene (oder Sirenengruppe) eindeutig adressiert. Zur Vermeidung von Fehlauslösungen wird zusätzlich ein Doppelton ausgesendet. Die am Sirenenstandort installierten Fernwirkempfänger (auch Funksteuerempfänger genannt) werten - ähnlich eines Meldeempfängers - den ausgesendeten 5-Ton-Selektivruf sowie den Doppelton aus. Stimmt die 5-Ton-Kombination mit der des Funksteuerempfängers überein, wird über einen Taktgenerator der Strom des Sirenenmotors entsprechend der Sirenensignale ein- und ausgeschaltet.
Die hier abgebildeten Komponenten stellen nur eine Auswahl der sich am Markt befindlichen Geräte dar, um das Prinzip der Sirenenalarmierung an einer Sirenen-Einzelanlage zu verdeutlichen. Sind mehrere Sirenen als Verbund zusammengeschaltet, sind zum Teil andere Komponenten (zentrales Steuergerät, Anschalteeinrichtungen für Standleitungen etc.) erforderlich. Auch die Ausführung der Funksteuerempfänger, Taktsteuergeräte und Sirenen-Schaltkästen sind nicht als "Standard" anzusehen, sondern als eine von vielen Ausführungsmöglichkeiten.
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