Ausbildungsdauer | 36 Unterrichtseinheiten |
Teilnehmerkreis | Feuerwehrkameradinnen und Kammeraden die in ihrer Feuerwehr als Maschinist vorgesehen sind |
Ausbildungsziel | Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind. |
Voraussetzungen zur Ausbildung: | erfolgreicher Abschluss des Basismodul 1 der Modularen Truppausbildung |
Mindestalter 18 | |
Fahrerlaubnis | |
Ausbildungsinhalte | Aufgaben des Maschinisten |
Fahrzeugkunde | |
Motorenkunde | |
Unfallverhütungsvorschriften, Straßenverkehrsrecht, Dienstvorschriften | |
Löschwasserentnahmestellen | |
Wasserförderung, auch über lange Wegstrecken | |
Feuerlöschkreisepumpen, Entlüftungseinrichtungen, Saugbetrieb | |
Kenntnisse über weitere technische Geräte | |
Prüfung | Theorieteil mit 50 Fragen Um Prüfung zu bestehen sind 25 Fragen richtig zu beantworten |
Eine gesonderte praktische Prüfung findet nicht statt. Die Teilnehmer werden während der praktischen Ausbildung laufend beurteilt. |